Page 328 - Uluslararası - Adli İşbirliği Kitap 22.08.2014

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Uluslararası Adli İşbirliği
prechend.
(2) Bei der Teilnahme einer deutschen Richterin oder Beamtin oder eines deutschen Richters
oder Beamten an Amtshandlungen der deutschen Auslandsvertretungen gelten die Nummern
140 bis 142 entsprechend.
(3) Soll eine Angehörige oder ein Angehöriger einer deutschen Auslandsvertretung vernom-
men, ihr oder ihm ein Schriftstück zugestellt oder ihr oder ihm gegenüber eine sonstige Amtshil-
fehandlung vorgenommen werden, ist stets die Vermittlung des Auswärtigen Amts in Anspruch
zu nehmen. Das Ersuchen ist der obersten Justiz- oder Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Nummer 132 Gebühren und Auslagen
Die bei der Erledigung von Amtshilfehandlungen anfallenden Gebühren und Auslagen sind
nach Maßgabe der Auslandskostenverordnung auf Anforderung zu erstatten.
Abschnitt 2
Der Verkehr mit ausländischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland
Nummer 133 Geschäftsverkehr mit ausländischen diplomatischen Vertretungen
(1)Mit denausländischendiplomatischenVertretungen ist einunmittelbarer Geschäftsverkehr
nicht zulässig. Soll ein Ersuchen (z. B. um Erteilung von Auskünften) an eine ausländische diplo-
matische Vertretung gerichtet werden, ist es der obersten Justiz- oder Verwaltungsbehörde vor-
zulegen.
(2) Unmittelbar eingehende Ersuchen einer ausländischen diplomatischen Vertretung sind
der obersten Justiz- oder Verwaltungsbehörde vorzulegen.
Nummer 134 Geschäftsverkehr mit ausländischen konsularischen Vertretungen
(1) In Einzelfällen ohne grundsätzliche Bedeutung ist der unmittelbare Geschäftsverkehr mit
den zuständigen ausländischen konsularischen Vertretungen oder den Konsularabteilungen der
ausländischen diplomatischen Vertretungen zulässig. In den übrigen Fällen ist der obersten Jus-
tiz- oder Verwaltungsbehörde zu berichten und deren Äußerung abzuwarten. Bei Ersuchen um
Akteneinsicht sind die hierfür geltenden besonderen Bestimmungen zu beachten.
(2) Die Anschriften und die Amtsbezirke der ausländischen Konsulate und Konsularabtei-
lungen ergeben sich aus dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen Verzeichnis der konsu-
larischen Vertretungen und anderer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses