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Kanunları ve Tercümeleri
Ersuchen um sonstige Rechtshilfe
Nummer 114 Durchsuchung, Beschlagnahme und Herausgabe
(1) In dem Ersuchen um Durchsuchung, Beschlagnahme oder Herausgabe (vgl. Muster Num-
mer 28 und Nummer 29) istder Grund für diese Maßnahme anzugeben und die Gegenstände
möglichst genau zu beschreiben. Vor der Stellungeines Herausgabeersuchens kann das Ergebnis
der Durchsuchung oder Beschlagnahme abgewartet werden.
(2) Soweit eine völkerrechtliche Übereinkunft nichts anderes vorsieht, ist einem Ersuchen um
Herausgabe und gegebenenfallsbereits einem Ersuchen umDurchsuchung oder Beschlagnahme
ein richterlicher Beschlagnahmebeschluss beizufügen (vgl. Muster Nummer 30).
(3) Im Übrigen gilt Nummer 96 Absatz 3 und 4 entsprechend.
Nummer 115 Zustellung
(1) In dem Ersuchen um Zustellung sind außer den allgemein erforderlichen Angaben (vgl.
Nummer 29 Absatz 1) die Artdes zuzustellenden Schriftstücks (z. B. Ladung, Beschluss, Strafbe-
fehl, Urteil) und die Person, der zugestellt werdensoll, unter Angabe ihrer Anschrift zu bezeich-
nen. Enthalten die zuzustellenden Schriftstücke eine Sachverhaltsdarstellung,kann darauf Bezug
genommen werden. Ferner ist die Bitte auszusprechen, amtlich zu bescheinigen, an welchem
Tag, zu Händen welcher Person und in welcher Weise die Zustellung ausgeführt worden ist (vgl.
Muster Nummer 31).Mehrsprachige Vordrucke für das Ersuchen und den Zustellungsnachweis
können verwendet werden (vgl. Muster Nummer 31a, 31b). Hinsichtlich der Pflicht zur Beifügung
einer Übersetzung zuzustellender Schriftstücke in einer fürden Empfänger verständlichen Sprac-
he wird auf Nummer 181 RiStBV verwiesen.
(2) Einem Ersuchen um Zustellung eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids ist eine Aufs-
tellung des im Falle der Rechtskraft zu zahlenden Gesamtbetrags (Geldstrafe, Geldbuße, Kosten)
beizufügen.
(3) Eine Zustellung durch unmittelbare Übersendung von Schriftstücken ins Ausland auf dem
Postweg kommt nur in Betracht, soweit völkerrechtliche Übereinkünfte (z. B. Artikel 5 EU-RhÜbk
2000) dies zulassen oder der Aufenthaltsstaatdiese Möglichkeit einseitig eingeräumt hat (vgl.
Länderteil).
Nummer 116 Zustellung von Ladungen (vgl. Muster mit den Nummern 31c, 31d)
(1) Enthält das zuzustellende Schriftstück eine Aufforderung zum Erscheinen, können die
Rechtsfolgen, die beim Ausbleibeneintreten (vgl. z. B. § 329 Absatz 1, § 412 Satz 1 StPO), ange-