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Uluslararası Adli İşbirliği
10, 11).
(2) Ist die Ankündigung nach § 47 Absatz 1 IRG unterblieben, findet im Fall der unvorhergese-
henen Zwischenlandung ein Auslieferungsverfahren statt.
Nummer 61 Deutsche Strafansprüche
Hat die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht festgestellt, dass gegen die verfolgte
Person im Inland ein Strafverfahren anhängig oder eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der
Besserung und Sicherung zu vollstrecken ist, benachrichtigt sie die Verfolgungs- oder Vollstrec-
kungsbehörde von dem Durchlieferungsersuchen, damit diese prüfen kann, ob die Anregung
oder Stellung eines Auslieferungs-, Strafverfolgungs- oder Strafvollstreckungsersuchens veran-
lasst ist. Kommt ein solches Ersuchen in Betracht, berichtet die Staatsanwaltschaft bei dem Ober-
landesgericht unverzüglich ihrer vorgesetzten Behörde.
Nummer 62 Übernahme der verfolgten Person
(1) Die verfolgte Person darf von den deutschen Behörden zur Durchlieferung nur übernom-
men werden, wenn dieStaatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht die Übernahme angeord-
net hat.
(2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht ordnet die Übernahme erst an, wenn
die Durchlieferung bewilligtist und, falls die verfolgte Person nach Durchlieferung durch den Ho-
heitsbereich der Bundesrepublik Deutschland nochdurch einen angrenzenden Staat durchgelie-
fert werden soll, dieser zur Übernahme der verfolgten Person bereit ist.
Nummer 63 Durchführung der Durchlieferung
Die deutsche Übernahmebehörde benachrichtigt die für die Durchlieferung zuständige Sta-
atsanwaltschaft bei demOberlandesgericht, sobald sie die verfolgte Person übernommen hat.
Gegenstände, die im Zusammenhang mit einerDurchlieferung durch den Hoheitsbereich der
Bundesrepublik Deutschland geschafft werden sollen, sind möglichstgleichzeitig mit der verfolg-
ten Person zu übernehmen und zu übergeben. Bezüglich der zoll- und außenwirtschaftsrechtlic
henBestimmungen wird auf Nummer 6 des Anhangs I hingewiesen. Soweit der Ein- oder Ausfuhr
Verbote oderBeschränkungen entgegenstehen könnten, setzt sich die Staatsanwaltschaft bei
dem Oberlandesgericht rechtzeitig mitden zuständigen Stellen in Verbindung.
Unterabschnitt 4
Ersuchen umWeiterlieferung