Page 132 - Uluslararası - Adli İşbirliği Kitap 22.08.2014

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Uluslararası Adli İşbirliği
(3) Nach der Bewilligung der Auslieferung ist mit dem ersuchenden Mitgliedstaat ein Ter-
min zur Übergabe des Verfolgten zu vereinbaren. Der Übergabetermin soll spätestens zehn Tage
nach der Entscheidung über die Bewilligung liegen. Ist die Einhaltung des Termins aufgrund von
Umständen unmöglich, die sich dem Einfluss des ersuchenden Mitgliedstaates entziehen, so
ist ein neuer Übergabetermin innerhalb von zehn Tagen zu vereinbaren. Die Vereinbarung ei-
nes Übergabetermins kann im Hinblick auf eine gegen den Verfolgten im Geltungsbereich die-
ses Gesetzes laufende strafrechtliche Verfolgung oder Vollstreckung oder aus schwerwiegenden
humanitären Gründen aufgeschoben werden.
(4) Können bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die in dieser Vorschrift enthaltenen
Fristen nicht eingehalten werden, so setzt die Bundesregierung Eurojust von diesem Umstand
und von den Gründen der Verzögerung in Kenntnis; personenbezogene Daten dürfen nicht über-
mittelt werden.
(5) Über ein Ersuchen um Erweiterung der Auslieferungsbewilligung soll innerhalb von 30
Tagen nach Eingang des Ersuchens entschieden werden.
§ 83d Entlassung des Verfolgten
Wurde der Verfolgte innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf eines nach § 83c Abs. 3 vereinbar-
ten Übergabetermins nicht übernommen, so ist er aus der Auslieferungshaft zu entlassen, wenn
kein neuer Übergabetermin vereinbart wurde.
§ 83e Vernehmung des Verfolgten
(1) Solange eine Entscheidung über die Auslieferung noch nicht ergangen ist, ist ein Ersuchen
des ersuchendenMitgliedstaates umVernehmung des Verfolgten als Beschuldigter zu bewilligen.
(2) Bei der Vernehmung ist auf Ersuchen Vertretern des ersuchenden Mitgliedstaates die An-
wesenheit zu gestatten.
Abschnitt 3
Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 83f Durchlieferung
(1) Die Durchlieferung durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes aus einemMitgliedstaat in
einen anderen Mitgliedstaat ist zulässig, wenn sich aus den übermittelten Unterlagen