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Uluslararası Adli İşbirliği
Bundesministerium der Justiz
Bekanntmachung
der Neufassung der Richtlinien
für den Verkehr mit dem Ausland
in strafrechtlichen Angelegenheiten
(RiVASt)
Vom 5. Dezember 2012
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder sind übereingekommen, die einheit-
lich für den Bereich des Bundes und der Länder geltenden Richtlinien für den Verkehr mit dem
Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 18. September 1984 (BAnz. Nr. 176 vom 18.
September 1984 in Verbindung mit der Beilage 47/84) in der geänderten Fassung vom 8. Dezem-
ber 2008 (BAnz. Nr. 196b vom 24. Dezember 2008) zu ändern. Die Beteiligten gehen davon aus,
dass jede Regierung die geänderte Fassung der Richtlinien jeweils für ihren Geschäftsbereich in
Kraft setzt.
Die nachfolgenden Richtlinien setze ich mit dem 1. Januar 2013 für alle Bundesbehörden in
Kraft.
Die geänderten Richtlinien werden zusätzlich ab 1. Januar 2013 mit sämtlichen Anlagen
(außer den Mustern) auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de) veröf-
fentlicht.
Berlin, den 5. Dezember 2012
Die Bundesministerin der Justiz
S. Leutheusser -Schnar renberger
Richtlinien
für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
(RiVASt)
Inhaltsübersicht
Kapitel A
Allgemeine Richtlinien für den Verkehr mit anderen Staaten
Erster Teil
Der Rechtshilfeverkehr mit ausländischen Behörden